VVGE 2011/13 Nr. 7 Art. 89 Abs. 3 KV Genehmigungsverfahren. Die vom Regierungsrat zu genehmigenden kommunalen Erlasse sollen lediglich den Erlasstext enthalten. Entscheid des Regierungsrats vom 16. Oktober 2012 (Nr. 125). Aus den Erwägunge
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VVGE 2011/13 Nr. 7 Art. 89 Abs. 3 KV Genehmigungsverfahren. Die vom Regierungsrat zu genehmigenden kommunalen Erlasse sollen lediglich den Erlasstext enthalten. Entscheid des Regierungsrats vom 16. Oktober 2012 (Nr. 125). Aus den Erwägungen:
2. Im Sinne einer Anmerkung wird erbeten, dass zukünftig das Dokument, auf dem der Genehmigungsvermerk anzubringen ist, lediglich den Gesetzestext beinhaltet. Beispielsweise können Begründungen und Streichungen im Änderungsmodus nicht Gegenstand der Genehmigung durch den Regierungsrat sein; sie sind in einer separaten Erläuterung oder – wie in den Vorprüfungsberichten jeweils angemerkt – in einem separaten Arbeitsexemplar beizulegen. de| fr | it Schlagworte regierungsrat lediger begründung des entscheids VVGE 2011/13 Nr. 7